Information der Öffentlichkeit
Information der Öffentlichkeit
Nach den Vorschriften der Störfallverordnung (§ 8a) informieren wir hiermit über unser Flüssiggaslager.
Wir betreiben seit 1972 unsere Anlage und können auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken.
Die Sicherheit beim Umgang mit der Energie Flüssiggas hat bei uns oberste Priorität.
Das Flüssiggaslager wurde 2007 umfassend modernisiert und entspricht dem aktuellen Stand der Technik und Sicherheitstechnik.
1. Name des Betreibers
Wilhelm Schlütter GmbH ▪ Kopernikusstraße 67 ▪ 47167 Duisburg
2. Das Flüssiggaslager ist als Betriebsbereich der unteren Klasse eingestuft.
Die Anlage unterliegt seit ihrer Inbetriebnahme als genehmigungsbedürftige Anlage den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutz- Gesetzes und der Störfallverordnung. Für das Lager liegt die Anzeige gemäß § 7 der 12. BImSchV vor.
3. Das Flüssiggaslager dient der Lagerung und dem Umschlag von Flüssiggas nach DIN 51622 / EN 589 zur Energieversorgung von gewerblichen und privaten Kunden in der Region. Das Produkt wird mittels Straßentankwagen angeliefert und erdgedeckten und oberirdischen Lagerbehältern eingefüllt. Das Flüssiggas wird in der Flaschenfüllanlage in Gasflaschen verschiedener Größen (vorrangig 5 kg, 11 kg und 33 kg) abgefüllt. Zusätzlich wird eine Füllanlage zur Abgabe von Autogas betrieben.
4. Die Gewinnung von Flüssiggas erfolgt bei der Verarbeitung von Erdöl in den Raffinerien sowie bei der Förderung von Erdgas und Erdöl. Flüssiggas ist ein brennbares, extrem entzündbares Gas (H 220 / H 280), welches schwerer als Luft und leichter als Wasser ist. Es ist nicht wassergefährdend. Flüssiggas ist ein Gemisch aus den Kohlenwasserstoffen Propan (C3H8) und Butan (C4H10). Die Qualitätsanforderungen sind in der DIN 51622 enthalten.
Flüssiggas ist in der StörfallV (Stoffliste / Anhang I / Nr. 2.1) als „verflüssigtes, entzündbares Gas, Kategorie 1 oder 2,(einschließlich Flüssiggas) und Erdgas“ aufgeführt.
5. Bei einem Störfall werden durch die Fa. Wilhelm Schlütter GmbH folgende Stellen informiert:
* Feuerwehr/Rettungsdienst 112
* Polizei 110
* Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 53 - Anlagensicherheit)
* unmittelbare Nachbarschaft
Die Information der Bevölkerung erfolgt durch die Polizei bzw. Feuerwehr. Für aktuelle Informationen bitte Radio einschalten (WDR 2 Antenne UKW 99,2 Mhz
Kabel UKW 95,95 MHz).
6. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 durch die Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf / Dez. 53 / Anlagensicherheit) fand am 4. Dezember 2018 statt.
7. Weitere Informationen über das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls und zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen erhalten Sie auf Anfrage bei der Bezirksregierung Düsseldorf / Dezernat 53 - Anlagensicherheit, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf - Tel.: 0211 / 475 5301.
Stand 2024